Rechte und Berechtigungen für Say Hai

Entdecken Sie den KI-Assistenten

Um den ESS-Assistenten zu verwenden, müssen Mitarbeiter die entsprechenden Berechtigungen innerhalb von ESS haben. Der Assistent respektiert stets die bestehenden ESS-Autorisierungen und gewährt nur Zugriff auf Informationen und Aktionen, zu denen Benutzer bereits berechtigt sind.


Schritt 1: Zugriff auf den ESS-Assistenten gewähren

Bevor Mitarbeiter den ESS-Assistenten nutzen können, muss ihnen die Berechtigung "ESS-Assistent" zugewiesen werden.

Ohne diese Berechtigung:

  • wird der ESS-Assistent in ESS7 nicht sichtbar sein.
  • wird der ESS-Assistent in der ESS Mobile App nicht sichtbar sein.
  • können Mitarbeiter keine Gespräche mit dem Assistenten starten.

Wir empfehlen, diese Berechtigung nur den Benutzern zuzuweisen, die Zugriff auf die Funktionalität erhalten sollen.


Schritt 2: Funktionale Berechtigungen konfigurieren

Der ESS-Assistent führt kein neues Berechtigungsmodell ein. Alle Aktionen und Informationsanfragen verwenden dieselben Berechtigungen, die bereits innerhalb von ESS existieren.

Immer wenn ein Benutzer eine Frage stellt oder eine Aktion anfordert, überprüft der Assistent, ob der Benutzer die erforderlichen Berechtigungen besitzt, bevor er Informationen bereitstellt oder die Anfrage ausführt.


Dienstplan-Zugriff

Um Dienstplaninformationen anzusehen, benötigen Benutzer die standardmäßigen ESS-Dienstplanberechtigungen.

Dies ermöglicht es Mitarbeitern, Fragen zu stellen wie:

  • „Wann arbeite ich nächste Woche?“
  • „Wo arbeite ich morgen?“
  • „Welche Schichten habe ich diesen Monat?“

Empfohlene Berechtigungen

  • Arbeitsplan anzeigen
  • Historische Pläne anzeigen
  • Schichtdetails anzeigen

Arbeitspräferenzen

Um Arbeitspräferenzen zu verwalten, müssen Benutzer die entsprechenden ESS-Berechtigungen besitzen.

Dies ermöglicht es Mitarbeitern:

  • Arbeitspräferenzen anzusehen
  • Arbeitspräferenzen zu erstellen
  • Arbeitspräferenzen zu ändern
  • Arbeitspräferenzen zu löschen

Beispielanfragen

  • „Welche Arbeitspräferenzen habe ich aktuell?“
  • „Ich hätte nächsten Monat gerne Abendschichten.“
  • „Entferne meine Präferenz für Freitag.“

Urlaubsverwaltung

Um urlaubsbezogene Funktionen zu nutzen, empfehlen wir, die standardmäßigen ESS-Urlaubberechtigungen zu erteilen.

Dies ermöglicht es Mitarbeitern:

  • Urlaubsguthaben anzusehen
  • Urlaubsanträge anzusehen
  • Urlaubsanträge einzureichen
  • Urlaubsanträge zurückzuziehen

Beispielanfragen

  • „Wie viele Urlaubsstunden habe ich noch?“
  • „Reiche einen Urlaubsantrag für nächsten Freitag ein.“
  • „Wie ist der Status meines Urlaubsantrags?“

Feiertage, Guthaben und Karten

Wenn diese Funktionen innerhalb von ESS verfügbar sind, können Mitarbeiter auch über den Assistenten darauf zugreifen.

Empfohlene Berechtigungen

  • Öffentliche Feiertage anzeigen
  • Karteninformationen anzeigen
  • Guthaben anzeigen

Beispielanfragen

  • „Welche Feiertage stehen nächsten Monat an?“
  • „Wie hoch ist mein aktuelles Urlaubsguthaben?“
  • „Wie viele Überstunden habe ich angesammelt?“

Ist-Zeiterfassung

Wenn Ihre Organisation die Ist-Zeiterfassung verwendet, können Mitarbeiter diese Aufgaben ebenfalls über den Assistenten ausführen.

Empfohlene Berechtigungen

  • Ist-Daten anzeigen
  • Ist-Daten erfassen
  • Aktivitäten erfassen

Beispielanfragen

  • „Erfasse eine Schicht, die ich gestern gearbeitet habe.“
  • „Füge meiner Schicht eine Aktivität hinzu.“

Was passiert, wenn ein Benutzer keine Berechtigung hat?

Wenn ein Benutzer für eine bestimmte Funktion nicht autorisiert ist, zeigt der ESS-Assistent diese Funktionalität nicht an.

Beispiele:

  • Keine Urlaubsberechtigungen → Urlaubsanträge können nicht eingereicht oder eingesehen werden.
  • Keine Guthabenberechtigungen → Guthabeninformationen können nicht abgerufen werden.
  • Keine Ist-Berechtigungen → Ist-Daten können nicht erfasst werden.

Der Assistent gewährt niemals zusätzliche Berechtigungen und kann bestehende Sicherheitseinstellungen nicht umgehen.


Sicherheit durch Design

Der ESS-Assistent basiert auf denselben Sicherheitsprinzipien wie ESS:

  • Bestehende ESS-Berechtigungen bleiben die maßgebliche Grundlage.
  • Alle Aktionen werden im Namen des authentifizierten Benutzers ausgeführt.
  • Nur autorisierte Funktionen sind verfügbar.
  • Benutzer können nur auf ihre eigenen Informationen zugreifen.
  • Der Assistent erhöht niemals Rechte oder gewährt zusätzlichen Zugriff.

Unsere Empfehlung

Für Organisationen, die den ESS-Assistenten einführen, empfehlen wir, Mitarbeitern mindestens folgende Berechtigungen zu erteilen:

  • ESS-Assistent (erforderlich, um den Assistenten sichtbar zu machen)
  • Arbeitspläne anzeigen
  • Arbeitspräferenzen verwalten
  • Urlaub anzeigen und beantragen
  • Öffentliche Feiertage anzeigen
  • Guthaben- und Karteninformationen anzeigen

Optional:

  • Ist-Daten erfassen

Mit diesen Berechtigungen können Mitarbeiter sofort von den am häufigsten genutzten Funktionen des ESS-Assistenten profitieren und gleichzeitig das bereits etablierte Sicherheits- und Berechtigungsmodell von ESS beibehalten.


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